Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reza Hojati e.K. — Hojati Institut

Stand: Mai 2026 · Version 2.0

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Reza Hojati e.K.
handelnd unter „Hojati Institut | Neue Wege, Neue Chancen"
St. Anscharplatz 10
20354 Hamburg
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel, HRA 8530 KI
USt-IdNr.: DE 349114027
Telefon: 040 – 23 81 63 10
E-Mail: [email protected]

— nachfolgend „Anbieter" —

und seinen Kunden (nachfolgend „Teilnehmer") über Coaching-, Beratungs-, Trainings- und Seminarleistungen, insbesondere die Programme LeadersValley 360°, LeadersAcademy, Business Mastery, Inner Mind Programming Ausbildung sowie Einzel-Coachings, Workshops, Webinare, Live-Veranstaltungen und Online-Programme.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Die Programme und Leistungen des Anbieters richten sich überwiegend an Unternehmer. Verbraucher können nach individueller Prüfung und Selektion ebenfalls teilnehmen.


§ 2 Leistungsbeschreibung, Dienstvertrag

(1) Der Anbieter erbringt Coaching-, Begleitungs-, Trainings- und Seminarleistungen im Bereich Führung, Persönlichkeitsentwicklung, Vertrieb und unternehmerische Transformation.

(2) Sämtliche Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB (Dienstvertrag). Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges, fachkundiges Tätigwerden, nicht aber den Eintritt eines bestimmten Erfolges. Ein wirtschaftlicher Erfolg, eine persönliche Veränderung, eine Umsatzsteigerung oder vergleichbare Ergebnisse werden weder zugesagt noch geschuldet.

(3) Die Leistungen des Anbieters ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Teilnehmer erklärt mit Vertragsschluss, dass er sich in keiner akuten psychischen Krise befindet und in der Lage ist, an entwicklungsorientierten Formaten teilzunehmen. Bei bestehenden psychischen Erkrankungen ist eine vorherige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Therapeuten erforderlich.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, der Programmbeschreibung oder dem jeweiligen Buchungsformular.

(5) Sprache und Inhalte: In den Programmen und Live-Veranstaltungen des Anbieters werden gelegentlich emotional aufgeladene, konfrontative oder explizite Themen im Bereich persönlicher und unternehmerischer Entwicklung behandelt. Teilnehmer, die sich mit solchen Inhalten unwohl fühlen, sollten von einer Teilnahme absehen.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Programme auf der Website, in Webinaren oder in Verkaufsgesprächen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer.

(2) Mit Abgabe einer Buchung (Unterzeichnung eines Vertrages, verbindliche Anmeldung im Closing-Gespräch, Bestätigung per E-Mail oder digitalem Signatur-Verfahren) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Annahme bestätigt — entweder durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung (z. B. Versand der Onboarding-Unterlagen, Freischaltung des Plattform-Zugangs).

(4) Der Anbieter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Aufnahme in Premium-Programme erfolgt selektiv nach Eignungs- und Passungsprüfung.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen erfolgen nach Wahl des Teilnehmers per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (siehe Datenschutzerklärung).

(3) Bei Einmalzahlung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss fällig.

(4) Bei Ratenzahlung (sofern individuell vereinbart) gelten die folgenden Standards:

3 Raten: monatlich, erste Rate fällig binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss.

6 Raten: monatlich, erste Rate fällig binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss.

12 Raten: monatlich, erste Rate fällig binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss.

(5) Bei Ratenzahlung ist die Gesamtsumme auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der Teilnehmer das Programm vorzeitig nicht weiter in Anspruch nimmt. Die Plätze sind selektiv vergeben und stehen nach Vertragsschluss nicht mehr für andere Interessenten zur Verfügung.

(6) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verlangen.

(7) Gerät der Teilnehmer mit einer Rate länger als 10 Tage in Verzug (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto des Anbieters), wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu Programm-Leistungen, Online-Plattformen und Live-Veranstaltungen unverzüglich zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge ausgeglichen sind.

(8) Der Anbieter behält sich vor, bei Verzug eine angemessene Mahnpauschale (40 € gegenüber Unternehmern nach § 288 Abs. 5 BGB) sowie alle weiteren Kosten der Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

(9) Forderungsabtretung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, offene Forderungen an Inkasso- oder Factoringgesellschaften abzutreten. Der Teilnehmer wird hierüber informiert.


§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des jeweiligen Coaching-Vertrages und wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung bzw. der Bereitstellung digitaler Inhalte begonnen hat, nachdem der Verbraucher

- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht hierdurch verliert (§ 356 Abs. 4 und Abs. 5 BGB).

(3) Bei Premium-Programmen (LeadersValley 360°, Business Mastery o. ä.) beginnt die Leistungserbringung üblicherweise mit Onboarding-Start unmittelbar nach Vertragsschluss. Verbraucher werden hierauf vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen und müssen die entsprechende Zustimmung gesondert erklären.

(4) Bei Buchung von Live-Veranstaltungen mit festem Termin (Workshops, Seminare, Live-Events) besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, soweit die Veranstaltung als Dienstleistung im Bereich der Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin oder Zeitraum eingeordnet werden kann.

(5) Für Unternehmer (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.


§ 6 Mitwirkung des Teilnehmers, Terminabsagen

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, an vereinbarten Terminen aktiv mitzuwirken und vereinbarte Vor- bzw. Nachbereitungsaufgaben gewissenhaft auszuführen.

(2) Termine müssen, sofern eine Verschiebung notwendig ist, mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt in Textform abgesagt oder verschoben werden.

(3) Nicht oder verspätet abgesagte Termine gelten als erbracht und werden in Rechnung gestellt bzw. auf das Stunden-/Sessionkontingent angerechnet. Eine Nachholung erfolgt nicht.

(4) Erscheint der Teilnehmer mehr als 15 Minuten verspätet zu einer Session, ist der Anbieter berechtigt, die Session vorzeitig zu beenden; sie gilt gleichwohl als erbracht.


§ 7 Verhaltenspflichten, Hausrecht und Ausschluss

(1) Der Anbieter verlangt, dass alle Teilnehmer sich während der gesamten Dauer eines Programms — insbesondere bei Live-Veranstaltungen, Gruppen-Calls und in Community-Räumen — respektvoll, kooperativ und professionell verhalten. Dies gilt im Umgang mit dem Anbieter, dessen Mitarbeitenden, Personal an Veranstaltungs-Locations, eingeladenen Trainern und Coaches sowie mit anderen Teilnehmern und deren Begleitpersonen.

(2) Der Anbieter und der jeweilige Betreiber der Veranstaltungs-Location üben das Hausrecht aus. Der Teilnehmer erkennt dieses Hausrecht vor Beginn und für die gesamte Dauer der Veranstaltung an.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer und/oder deren Begleitpersonen unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese

- sich unhöflich, unkooperativ, unprofessionell oder diskriminierend verhalten,

- gegenüber anderen Teilnehmern oder Personal grenzüberschreitend oder bedrohlich auftreten,

- betrunken sind, unter dem Einfluss illegaler Substanzen stehen oder im Besitz von Alkohol oder illegalen Substanzen sind,

- die Veranstaltung wiederholt oder erheblich stören,

- gegen die Regelungen dieser AGB verstoßen, insbesondere gegen § 8 (Aufnahmeverbot) oder § 11 (Urheberrechte).

Einer der vorgenannten Gründe genügt jeweils für sich.

(4) Im Fall eines Ausschlusses wird die gezahlte Vergütung unter keinen Umständen erstattet. Der Teilnehmer wird darüber hinaus von zukünftigen Programmen, Veranstaltungen und Bezugsmöglichkeiten des Anbieters ausgeschlossen. Etwaige zugesagte Boni, Zufriedenheitsgarantien oder sonstige Zusatzleistungen entfallen ersatzlos.

(5) Der Anbieter behält sich vor, zu Beginn von Live-Veranstaltungen Personen- und/oder Taschenkontrollen durchzuführen.

(6) Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Programmen und Veranstaltungen des Anbieters grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben oder durch einen Erziehungsberechtigten begleitet.


§ 8 Aufnahmeverbot, Audio- und Videoaufzeichnung

(1) Den Teilnehmern ist es untersagt, während Live-Veranstaltungen, 1:1-Sessions, Gruppen-Calls, Webinaren oder sonstigen Programm-Formaten Aufnahmen jeglicher Art anzufertigen — gleich ob Audio, Video, Foto, Screenshot oder Bildschirmaufzeichnung. Aufnahmegeräte sind in Live-Settings nicht erlaubt.

(2) Verstöße können zum sofortigen Ausschluss nach § 7 sowie zu Schadensersatzansprüchen führen. Der Anbieter behält sich darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe des einfachen Programm-Investments pro Verstoßfall vor; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(3) Aufnahmen durch den Anbieter: Der Teilnehmer akzeptiert mit Vertragsschluss, dass der Anbieter im Rahmen der Programme und Live-Veranstaltungen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen anfertigen kann.

(4) Soweit auf solchen Aufnahmen Teilnehmer erkennbar sind, räumt der Teilnehmer dem Anbieter unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt das Recht ein, diese Aufnahmen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und für Marketing-, Werbe-, Lehr- und Dokumentationszwecke in allen analogen und digitalen Medien zu nutzen — einschließlich der Nutzung in zukünftigen, heute noch nicht bekannten Medienformaten.

(5) Der Teilnehmer kann dieser Nutzung vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung in Textform widersprechen. In diesem Fall wird der Anbieter angemessene Vorkehrungen treffen, um den Teilnehmer in den Aufnahmen nicht erkennbar zu zeigen. Ein vollständiger Ausschluss aller Aufnahmen kann jedoch nicht garantiert werden — insbesondere bei großen Live-Veranstaltungen.

(6) Werden vom Teilnehmer ausdrücklich Testimonials, Interviews oder Erfahrungsberichte erstellt, gilt eine gesonderte Einwilligungserklärung.


§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Coaching-Vertrag.

(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) sowie zur Kündigung von Diensten höherer Art (§ 627 BGB) bleibt unberührt.

(4) Bei Kündigung nach § 627 BGB bleibt der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für bereits erbrachte und vorgehaltene Leistungen vollständig bestehen (§ 628 BGB). Eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht.

(5) Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund (insbesondere schwerwiegender Verstoß gegen Vertrauenspflichten, Zahlungsverzug, Ausschluss nach § 7) bleibt die Vergütungspflicht für die Gesamtlaufzeit bestehen.


§ 10 Umbuchungen, Übertragbarkeit, Ersatzteilnehmer

(1) Buchungen für Programme, Workshops und Live-Veranstaltungen sind grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar.

(2) Der Weiterverkauf von Plätzen, Tickets oder Zugängen — insbesondere über Social-Media-Plattformen, Marktplätze oder private Kanäle — ist untersagt. Der Anbieter behält sich vor, weiterverkaufte Zugänge zu sperren.

(3) Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder die Übertragung auf eine andere Person liegt im Ermessen des Anbieters und ist nur durch schriftliche Bestätigung des Anbieters wirksam. Für eine Umbuchung oder Übertragung fällt eine Umbuchungsgebühr von 250,00 € an. Diese kann im Einzelfall entfallen.

(4) Bei Premium-Coachings (LV360°, Business Mastery o. ä.) ist die Übertragung auf eine andere Person grundsätzlich ausgeschlossen, da die Aufnahme nach individueller Selektion und persönlichem Auswahlgespräch erfolgt.


§ 11 Urheberrechte und Geheimhaltung

(1) Sämtliche dem Teilnehmer im Rahmen der Programme zur Verfügung gestellten Materialien — einschließlich Skripte, Methoden, Prozesse, Strategien, Videos, Audio-Aufzeichnungen, Workbooks, Plattform-Inhalte, Datenbanken, Software-Komponenten und sonstiges Lizenzmaterial — sind urheberrechtlich geschützt und ausschließliches Eigentum des Anbieters.

(2) Der Teilnehmer erhält ein nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, auf die Dauer des Vertrages befristetes Nutzungsrecht ausschließlich für eigene, nicht-kommerzielle Lern- und Entwicklungszwecke.

(3) Soweit dem Teilnehmer Dateien zum Download bereitgestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf seinen persönlichen Gebrauch. Der Teilnehmer darf die Dateien auf seinem Rechner und auf eigenen mobilen Geräten speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er Zugriff hat. Eine Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht zulässig.

(4) Die Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Verwertung der Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Bei Verstoß behält sich der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Programm-Investments vor; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(5) Inhalte aus 1:1-Sessions, Gruppen-Calls und Community-Räumen unterliegen der strikten Vertraulichkeit. Diese Pflicht gilt unbefristet über das Vertragsende hinaus.


§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des vereinbarten Brutto-Investments.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausbleibende wirtschaftliche oder persönliche Erfolge sowie für Entscheidungen und Handlungen des Teilnehmers, die er aufgrund der Coaching-Leistungen trifft, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Keine professionelle Beratung: Der Teilnehmer ist allein für seine Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse im Leben und im Unternehmen verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche, persönliche oder gesundheitliche Folgen, die der Teilnehmer aufgrund der Programm-Inhalte zieht. Die Inhalte ersetzen keine professionelle finanzielle, steuerliche, rechtliche, medizinische oder psychotherapeutische Beratung.

(5) Personen- und Sachschäden bei Live-Veranstaltungen: Der Anbieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die der Teilnehmer vor, während oder nach einer Veranstaltung, in oder vor der Veranstaltungs-Location oder einer vom Anbieter vermittelten Unterkunft selbstverschuldet oder durch andere Teilnehmer oder Dritte erleidet. Die Haftungsausschlüsse in Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 13 Höhere Gewalt, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen

(1) Kann eine Veranstaltung oder eine vertraglich geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Anbieter nicht zur Durchführung in der ursprünglichen Form verpflichtet. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

- Epidemien und Pandemien,

- Naturkatastrophen wie Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen,

- Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Anschläge, Geiselnahmen,

- Streiks und vergleichbare Arbeitskämpfe,

- behördliche Anordnungen und politische Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit epidemischen oder pandemischen Lagen — einschließlich Impfpflichten, Maskenpflichten, Abstandsregeln, Beschränkungen der maximalen Gruppengröße sowie Grenzschließungen, die die Anreise von Teilnehmern oder Trainern erheblich einschränken,

- gesundheitliche Einschränkungen von Reza Hojati oder anderen für die Veranstaltung relevanten Personen (Trainer, Co-Coaches, Referenten),

- äußere Umstände beim Hallenbetreiber oder Location-Anbieter, die eine Bereitstellung der gebuchten Räumlichkeiten unmöglich machen.

(2) Der Anbieter wird in solchen Fällen die Veranstaltung — soweit zumutbar — verlegen, in ein digitales Format überführen oder den Inhalt in angepasster Form erbringen. Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht, sofern die Leistung in zumutbarer Weise nachgeholt oder digital erbracht werden kann.

(3) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Abläufe, Abschnitte, Module oder Vorträge in Art und Umfang abzuändern, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Programms hat.

(4) Der Anbieter behält sich vor, Änderungen von Ort, Termin oder Dauer einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit dies den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligt und für ihn zumutbar ist.

(5) Macht der Teilnehmer die Unzumutbarkeit einer Änderung nach Abs. 4 geltend, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe durch den Anbieter, spätestens jedoch 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt), in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen. In begründeten Fällen erstattet der Anbieter die anteilig auf die betroffene Veranstaltung entfallende Vergütung innerhalb von 14 Tagen.

(6) Keine Erstattung von Aufwendungen Dritter: Der Anbieter haftet in keinem Fall für Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung entstanden sind. Es wird empfohlen, eine entsprechende Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

(7) Verlorene Zugangsdaten/Tickets: Abhanden gekommene Tickets, Zugangslinks oder Anmeldebestätigungen werden nicht ersetzt; eine Rückerstattung erfolgt nicht.


§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter hojati.de/datenschutzerklaerung.


§ 15 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse: [email protected].

(2) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hamburg.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser AGB.


Stand der AGB: Mai 2026 · Version 2.0 · Reza Hojati e.K. · Hamburg

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